Gesetze / Kriminallaufbahnverordnung KrimLV § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Außer Kraft — § 14 ist seit 24.11.2019 nicht mehr im KrimLV enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.